Regeln
- Das Angeln an den Weihern des ASV Dirmingen und an der Ill ist nur Vereinsmitgliedern gestattet.
- Am oberen Weiher darf nur mit einer Handangel, am unteren Weiher darf mit zwei Handangeln gefischt werden. An der Ill darf nur mit einer Handangel gefischt werden.
- Pro Woche dürfen mitgenommen werden:
- 1 Karpfen / 1 Zander
- Zander Schonzeit 01.April bis 31.Mai Mindestmaß 45cm
- 2 Schleien
- 20 fangfähige Rotaugen
- 5 Forellen (Barsche gleiche Regelung wie Forellen)
- pro Tag dürfen nicht mehr als 5 Pfund Fisch mitgenommen werden und pro Tag nicht mehr als 3 Forellen
- Eine Woche gilt von Montag bis Sonntag
- Bedingungen an der Ill: Siehe aktuellen Ill-Angelschein.
- Jugendliche ohne gültige Sportfischerprüfung und ohne gültigen Fischereischein dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen Sportfischers an der Weiheranlage angeln.
- Es gelten die Regeln des aktuellen Landesfischereigesetzes des Saarlandes. Angeln ist nur mit einem gültigen Landesfischereischein erlaubt.
Der Vorstand
Mindestmaße & Schonzeiten im Saarland
FISCHART | SCHONZEIT | MINDESTMAß |
---|---|---|
Aal | – | 50 cm |
Äsche | 01.03. – 30.04. | 30 cm |
Bachforelle | 01.10. – 31.03. | 25 cm |
Barbe | 15.03. – 15.06. | 40 cm |
Hecht | 15.02. – 30.04. | 50 cm |
Karpfen | – | 35 cm |
Nase | 15.03. – 15.06. | 30 cm |
Schleie | – | 25 cm |
Zander | 01.04. – 31.05. | 45 cm |
Ganzjährig geschützte Fischarten in Saarland sind:
Die Informationen könnten sich geändert haben. Falls Euch ein Fehler aufgefallen ist, bitte kurze Info.
Die Setzkescherregelung im Saarland
Fische, die für den menschlichen Verzehr sowie für den Umbesatz bestimmt sind, dürfen vorübergehend in Setzkeschern gehältert werden. Das Zurücksetzen ist unzulässig. Es dürfen nur knotenfreie, textile Setzkescher benutzt werden, die eine Länge von mindestens 3,50 m sowie einen Ringdurchmesser von mindestens 0,50 m aufweisen und durch geeignete Vorrichtungen auf ganzer Länge gegen das Zusammenfallen gesichert sind. Der Setzkescher ist weitestgehend parallel zur Gewässeroberfläche auszulegen. Es dürfen nicht mehr als 5 kg zum Verzehr und 7 kg zum Umbesatz gehältert werden. Die Verwendung von Setzkeschern bei Wellenschlag ist nicht zulässig.
Quelle Landesfischereiordnung – LFO vom 30.11.2016